Anmelden eines Nutzfeuers



Seitdem die Integrierte Leitstelle Bayreuth-Kulmbach ihren Betrieb aufgenommen hat, hat sich auch die Anmeldung von Nutzfeuern, wie z.B. Kanzfeuer oder Reisigfeuer geändert.
Daher möchten wir Ihnen hier die Vorgehensweise erklären.

Nutzfeuer sind prinzipiell immer über die Gemeinde (bei uns die VG Weidenberg), vor dem Abbrennen, anzumelden.

Ansprechpartner
  • Abteilung: Ordnungsamt
  • Ansprechpartner: Hr. Rauh
  • Kontakt: 0 92 78 / 9 77 - 20
  • Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
  • Mo. - Do. 13:30 - 16:00 Uhr

    • Benötigte Angaben
      • Ansprechpartner / Meldender
      • Rückrufnummer (Handynummer)
      • Art des Feuers
      • Postition bzw. Lage des Feuers

      Ausnahmefälle
      Außerhalb der Geschäftszeiten der Gemeinde muss vor dem Abbrennen des Feuers die Integrierte Leitstelle informiert werden.
      • Bürgerhotline: 09 21 / 7 93 21 - 2 00

      Achtung
      In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober gilt in den Wäldern ein striktes Rauchverbot!
      Dies betrifft natürlich auch Nutzfeuer.


      Bei Fragen könne Sie sich natürlich auch gerne an Ihre ortsansässige Feuerwehr wenden.
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Aktualisiert am: 07. Januar 2024

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